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MKP Augen in Wien

Mutter-Kind-Pass-Augenuntersuchungen

  • 10.-14. Lebensmonat: Augenuntersuchung durch Kinderarzt/Kinderärztin oder Augenarzt/Augenärztin
     
  • 22.-26. Lebensmonat: Augenuntersuchung (Fachspezialist)
Wahlarzt, KFA,
keine anderen Kassen*
Mittwoch, 11:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ordination Zimper - Untersuchungen für Kinder

Mutter-Kind-Pass

In unserer modern eingerichteten Augenarztpraxis im 18. Wiener Gemeindebezirk haben wir uns auf alle notwendigen Augenuntersuchungen im Zuge des Mutter-Kind-Passes (mittlerweile auch Eltern-Kind-Passgenannt) spezialisiert. Mit diesen beiden Untersuchungen erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben und medizinische Empfehlungen. Mit Ihrem Besuch in unserer Praxis legen Sie auch einen Grundstein für das zukünftige Wohlbefinden Ihres Kindes.

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1. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung?

Was erwartet Sie zur

Die Augenuntersuchung für den ersten Teil des Mutter-Kind-Passes, auch MKP 1 genannt, ist zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat vorgesehen. Unsere spielerische Vorgehensweise und unsere Praxis sind darauf ausgelegt, Überforderung und Überreizung Ihres Kindes vermeiden. Empathie ist uns bei diesen Untersuchungen besonders wichtig.

 

Wir erheben die folgenden Aspekte:

  • Allgemeiner Eindruck des Sehens:
    Beobachtung, ob das Kind Blickkontakt aufnimmt, Objekte fixiert und bewegten Gegenständen folgt.

  • Augenstellung & Schielen:
    Kontrolle, ob beide Augen parallel stehen oder Abweichungen (Strabismus) bestehen. Schielen muss früh erkannt werden, um eine Amblyopie (Schwachsichtigkeit) zu verhindern.

  • Augenbewegungen:
    Prüfung, ob sich die Augen frei und symmetrisch bewegen.

  • Vorderer Augenabschnitt & Pupillenreaktion:
    Untersuchung mit Lichtquelle: Pupillenreaktion, Hornhaut, Linse. So lassen sich Trübungen (z. B. angeborener Katarakt) erkennen.

  • Fundusuntersuchung (Augenhintergrund):
    Kontrolle der Netzhaut, Sehnerv und Gefäße, oft mit Ophthalmoskop. 

     

Durch die Kontrolle all dieser Aspekte reduzieren Sie die folgenden Risiken für Ihr Kind:

  • Früherkennung von Schielen

  • Diagnose von Amblyopie-Risiken

  • Ausschluss angeborener Erkrankungen (z. B. Katarakt, Netzhauterkrankungen)

  • Erkennung von Fehlsichtigkeitsrisiken

Hinweis: Die MKP I bzw. EKP I Untersuchungen sind vorgeschrieben, um den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld – KBG – aufrecht zu erhalten.

Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass die Augenuntersuchung MKP I auch von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt durchgeführt werden können. Für die MKP II Untersuchung muss jedoch eine spezialisierte Augenärztin konsultiert werden und wir freuen uns, Ihr Kind schon so früh wie möglich in unserer Praxis in Währing kennen zu lernen zu dürfen. An dieser Stelle wollen wir auch erwähnen, dass wir mit der KFA Wien zwecks Kostenübernahme arbeiten

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2. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung?

Was erwartet Sie zur

Die Augenuntersuchung für den zweiten Teil des Mutter-Kind-Passes, auch MKP 2 genannt, ist zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat vorgesehen. Bei jeder Untersuchung achten wir auf eine ruhige und nach Bedarf spielerische Atmosphäre, damit Ihr Kind nicht überfordert oder überreizt wird. Empathie ist uns bei diesen Untersuchungen besonders wichtig.

 

Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Aspekte erhoben:

  • Sehentwicklung & Sehschärfe:
    Erste Einschätzung, ob das Kind altersgerecht sieht, Gegenstände differenziert erkennt und auf Distanz reagiert.

  • Augenstellung & Schielen:
    Erneute Kontrolle auf Schielabweichungen (Strabismus). Besonders wichtig ist die Abklärung einer möglichen Amblyopie (Schwachsichtigkeit), da in diesem Alter eine effektive Behandlung noch möglich ist.

  • Augenbewegungen & Koordination:
    Überprüfung der gleichmäßigen Beweglichkeit und Koordination beider Augen.

  • Vorderer Augenabschnitt & Pupillenreaktion:
    Untersuchung von Pupillen, Hornhaut und Linse auf Auffälligkeiten, die die Sehqualität beeinträchtigen könnten.

  • Fundusuntersuchung (Augenhintergrund):
    Beurteilung von Netzhaut, Sehnerv und Gefäßen zur Früherkennung von Veränderungen oder Erkrankungen.

  • Brechkraftbestimmung (Refraktion):
    Genaue Untersuchung auf Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus.

     

Durch die Kontrolle all dieser Aspekte lassen sich folgende Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden:

  • Bestätigung oder Ausschluss einer Amblyopie (Schwachsichtigkeit)

  • Diagnose von Schielen oder anderen Stellungsfehlern der Augen

  • Erkennung und Behandlung von Fehlsichtigkeiten

  • Kontrolle und Ausschluss von Erkrankungen des Augenhintergrunds
     

Hinweis: Die MKP I bzw. EKP II Untersuchungen müssen zwingend von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden.

Hier können Sie unsere Orthoptistin Sarah näher kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in 1180 Wien

Häufig gestellte Fragen zur augenärztlichen Mutter-Kind-Pass-Untersuchung in Wien

Tut die Untersuchung meinem Kind weh?

Nein. Die Untersuchungen sind völlig schmerzfrei und erfolgen spielerisch, damit sich Kinder möglichst wohlfühlen. In seltenen Fällen können pupillenerweiternde Tropfen notwendig sein, um die Brechkraft oder den Augenhintergrund besser zu beurteilen.

Was passiert, wenn mein Kind bei der Untersuchung nicht mitmacht?

Gerade Kleinkinder sind manchmal unruhig oder ängstlich. Die Untersuchung wird dann spielerisch gestaltet oder in mehreren Schritten durchgeführt. Wenn nötig, wird ein Folgetermin vereinbart.

Was passiert, wenn bei der Untersuchung Auffälligkeiten entdeckt werden?

Falls ein Befund vorliegt, bespricht die Augenärztin die nächsten Schritte mit den Eltern. Dazu können Brillenverordnungen, Schieltherapie oder Überweisungen in spezialisierte Ambulatorien gehören.

Was soll ich zur Untersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie den Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass), eventuelle Vorbefunde, die E-Card und – wenn vorhanden – die Brille Ihres Kindes mit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die augenärztlichen MKP-Untersuchungen sind Teil des gesetzlichen Vorsorgeprogramms. In einer Wahlarztordination erhalten Eltern eine Honorarnote, die bei der Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung eingereicht werden kann. Wir sind eine Augenarztpraxis mit KFA-Vertrag.

Kontakt

Öffnungszeiten:

MITTWOCH 11:00 - 18:00 UHR

und nach Vereinbarung

Semperstraße 18A/7, 1180 Wien*

Erster Stock, Lift vohanden

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* Öffentlich: 2 Minuten Fußweg von der Station Währingerstraße/Volksoper mit den U-Linien U6 bzw. Straßenbahnlinien 40,41,42 sowie Bus 40A 

* Im 18. Bezirk gilt die Kurparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken.

* Mit dem Auto: 2-5 Minuten Fußweg von der Tiefgarage WIFI- APCOA Semperstraße 32-36, 1180 Wien  oder WIFI- APCOA Währingergürtel 97, 1180 Wien

Wahlarzt, KFA,
keine anderen Kassen*
Mittwoch, 11:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

*ALLGEMEINE INFORMATIONEN: 

​Wir sind eine Wahlarztordination und bitten Sie, die Honorarnote vor Ort bar oder mittels Bankomatkarte zu begleichen. Die Honorarnote reichen wir auf Wunsch bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein, der Restbetrag kann danach zusätzlich bei ihrer privaten Krankenversicherung von Ihnen eingereicht werden. Grundlage für die Berechnung der Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist der jeweils gültige Kassentarif.

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