Dr. Eva Zimper im Gespräch mit einem Patienten
Vorsorge

Akute Augenerkrankungen: Wann ist es ein Notfall?

Von Dr. Eva Zimper · 6. Juni 2026

Nicht jede Augenbeschwerden ist harmlos. Dr. Eva Zimper erklärt, welche Symptome sofortiges Handeln erfordern – und was Sie bei akuten Augenproblemen tun sollten.

Die meisten Augenbeschwerden sind harmlos und vergehen von selbst. Aber manche Symptome sind ernst zu nehmen – und erfordern rasches Handeln. Als Augenärztin erlebe ich nahezu täglich, dass Patientinnen und Patienten zu lange zuwarten. Dabei gilt: Je früher eine akute Augenerkrankung behandelt wird, desto besser sind die Chancen, das Sehvermögen zu erhalten.

Symptome, die sofortige Behandlung erfordern

Bei folgenden Beschwerden sollten Sie nicht bis zum nächsten regulären Ordinationstermin warten – sondern umgehend eine Augenärztin oder eine Augenabteilung aufsuchen:

Plötzlicher Sehverlust oder starke Sehverschlechterung

Tritt plötzlich und ohne Vorwarnung auf – auf einem oder beiden Augen. Mögliche Ursachen: Netzhautablösung, Gefäßverschluss, Schlaganfall der Sehbahn. Jede Minute kann entscheidend sein.

Lichtblitze und Rußregen

Sehen Sie plötzlich Lichtblitze oder viele kleine schwarze Punkte, die wie Rußregen aussehen? Das können erste Zeichen einer Netzhautablösung sein. Ohne rasche Behandlung kann es zu dauerhaftem Sehverlust kommen.

Dunkler Vorhang oder Schatten im Gesichtsfeld

Ein von einer Seite, von oben oder von unten hereinwachsender dunkler Bereich ist ein klassisches Zeichen einer Netzhautablösung. Notfall – sofort in die Augenabteilung.

Starke Augenschmerzen mit geröteten Augen

Kombiniert mit Übelkeit, Kopfschmerzen oder verschwommenem Sehen kann das auf ein akutes Engwinkelglaukom hinweisen – ein Druckanstieg im Auge, der den Sehnerv innerhalb von Stunden schädigen kann.

Chemische Verletzung oder Fremdkörper im Auge

Gelangt eine Chemikalie (Reinigungsmittel, Säure, Lauge) ins Auge: sofort und ausgiebig mit Wasser spülen – mindestens 10–15 Minuten – und danach umgehend zum Augenarzt. Bei metallischen Fremdkörpern (z.B. beim Schleifen oder Hämmern) bitte nicht selbst versuchen, den Fremdkörper zu entfernen.

Augenverletzungen nach Trauma

Stumpfe Gewalteinwirkung (Schlag, Sturz), Schnitt- oder Stichverletzungen am Auge – immer augenärztlich abklären lassen, auch wenn das Sehvermögen zunächst unbeeinträchtigt scheint.

Beschwerden, die rasch abgeklärt werden sollten

Nicht sofort lebensbedrohlich für das Auge, aber zeitnah (innerhalb von 24–48 Stunden) abzuklären:

  • Gerötetes, schmerzendes Auge mit Lichtempfindlichkeit – könnte eine Entzündung der Regenbogenhaut (Iritis/Uveitis) sein
  • Doppelbilder, die plötzlich auftreten
  • Starkes Augenzittern oder Sehstörungen nach einem Kopftrauma
  • Starkes Fremdkörpergefühl mit Rötung – mögliche Hornhautveränderung oder eingewachsenes Wimperhaar

Was Sie bei akuten Beschwerden tun sollten

Bei akuten Beschwerden außerhalb der Ordinationszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Augenabteilung eines Krankenhauses – in Wien z.B. das Hanusch Krankenhaus, das AKH Wien oder das Krankenhaus Hietzing, die alle eine Augenambulanz führen.

Im echten Notfall (plötzlicher Sehverlust, Verletzung) zögern Sie nicht: Rettung rufen (144) oder direkt in die nächste Augenabteilung fahren.

Was ist kein Notfall?

Manche Beschwerden klingen beunruhigend, sind aber meist harmlos:

  • Gerstekorbn / Hagelkorn (Hordeolum / Chalazion): Schmerzhafte oder druckempfindliche Schwellung am Lid – unangenehm, aber kein Notfall
  • Bindehautentzündung ohne starke Schmerzen: Rötung, Brennen, Verklebung am Morgen – in der Regel gut behandelbar
  • Mouches volantes (Glaskörpertrübungen): Einzelne, schon länger bekannte schwarze Punkte oder Fäden im Sichtfeld – wenn neu und viele auf einmal, bitte abklären lassen
  • Trockene Augen: Brennen, Sandkorngefühl, verschwommenes Sehen beim Bildschirm – häufig, gut behandelbar

Dieser Beitrag wurde von Dr. Eva Zimper verfasst, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie, bis 1/26 Oberärztin im Hanusch Krankenhaus Wien.

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